128a Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten

BEMA Bewertungszahl:
32
BEMA Nr.:
128a
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie

Beschreibung

Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten

Leistung

  • Anpassen
  • Einprobe
  • Einsetzen
  • Einligieren

Dokumentation

  • Gebiets-/Zahnangabe
  • Art des Bogens
  • eingebrachte Hilfsmittel, wie Federn, Ketten, Stopps etc.

 

Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind.

Abrechenbar je:
Bogen

Abrechnungsbestimmungen

  1. Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
  2. Abrechenbar für Bögen mit Biegungen 1. Ordnung (Seitwärtsbiegungen)

Kommentare / Hinweise

  1. je Bogen
  2. die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren
  3. incl. Material- und Laborkosten für Vollbogen
  4. zzgl. Praxisauslagen und zahntechnische Leistungen (z. B. Abformungen, Modelle)
Kommentarquelle:
KZBV

Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen

  1. Vollbogen aus Edelstahl
Kommentarquelle:
KZBV

Gerichtsurteile

Beschlossen durch