10 Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung

BEMA Bewertungszahl:
6
BEMA Nr.:
10
Behandlungsbereich:
Konservierende Leistungen
Abkürzung:
üZ

Beschreibung

Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Sitzung

Leistung

  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, unabhängig von der Behandlungsmethode z. B. Fluoridierung, Desensitizer
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen auch neben ZE und PAR

Dokumentation

  • Indikation
  • Zahnangabe
  • Behandlungsmethode
  • Verwendetes Material
Abrechenbar je:
je Sitzung

Abrechnungsbestimmungen

  1. Prophylaktische Maßnahmen können nicht nach Nr. 10 abgerechnet werden.

Zusatzleistung nicht abrechenbar

nicht neben Bema IP 4 an gleicher Stelle abrechenbar, KZV interner Hinweis notwendig

Kommentare / Hinweise

  1. Innerhalb einer Sitzung sind alle vorhandenen überempfindlichen Zahnflächen zu behandeln.
  2. Bei erforderlicher Wiederholung in zeitlichem Abstand, kann die Nr. 10 für die folgende Sitzung abgerechnet werden.
  3. Eine durch die Präparation entstandene Überempfindlichkeit, rechtfertigt die Abrechnung der Nr. 10, wenn es sich nicht lediglich um die Versorgung einer Dentin-Wunde (frei liegendes Zahnbein) unmittelbar nach der Präparation von Kronen oder Brückenankern handelt.
  4. Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen kann auch zusammen mit dem Einschleifen dieser Zähne ausgeführt und abgerechnet werden.
  5. Prophylaktische Fluoridierungen zum Zwecke der Schmelzhärtung sind nicht nach Nr. 10 abrechnungsfähig, da es sich auch hierbei um eine vorsorgliche Maßnahme und nicht um eine therapeutische Maßnahme zur Behandlung einer Überempfindlichkeit handelt.
  6. Prophylaktische Pinselungen mit Fluoriden werden als IP4 abgerechnet.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch