863 0 Leistungseinheit – Erneuerung eines Verbindungselementes intermaxillär

BEL-Nr.:
863 0

Leistungsinhalt

Erneuerung eines Elementes bei der Instandsetzung eines intermaxillären Verbindungs- oder Führungselementes

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Art und Defekt des Verbindungselementes

• Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Beachte

• auf den kieferorthopädischen Bereich beschränkt

• in Verbindung mit der BEL-Nr. 861 0 Grundeinheit/Instands. KFO oder Aufbissbehelf, da am vorhandenen Gerät erbracht
• das Verbindungselement selbst wird separat abgerechnet

Hinweis:
• regionale Unterschiede möglich. Bitte die entsprechenden Regelungen des KZV-Bereichs beachten.

Kommentare / Hinweise

Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)

  1. Die Erneuerung eines Verbindungselementes konnte im BEL II - 2006 unter der BEL-Nr. 741 0 abgerechnet und die Hälfte der Vergütung der BEL-Nr. 741 0 in Ansatz gebracht werden. Da Wiederherstellungsmaßnahmen bei KFO-Geräten im BEL II - 2014 unter den 800er BEL-Nrn. aufgenommen wurden, wurde die neue BEL-Nr. 863 0 LE Erneuerung eines Elementes/intermaxillär in das BEL II - 2014 eingeführt. Bei der Festsetzung des Preises für die BEL-Nr. 863 0 gehen der VDZI und der GKV-SV daher davon aus, dass die Hälfte des Preises für die BEL-Nr. 741 0 als Ausgangsbasis für die Preisverhandlungen zur BEL-Nr. 863 0 zu Grunde gelegt wird.
Kommentarquelle:
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI)

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Erneuerung eines Elementes bei der Instandsetzung eines intermaxillären Verbindungs- oder Führungselementes

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI