Behandlungsbereich
Abrechnungsbereich
Fallbeschreibung
Wiederbefestigung des Sekundärteils der Teleskop- krone 13 an Metallbasis
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
19.05. | 13 | BEMA 100b(i) | 1 | 50 | 50€ |
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterialien, die Fixierung des Sekundärteils an der Prothese durch Kunststoffe wird einer Abformung gleichgestellt. Die Kosten für das temporäre Befestigungsmaterial sind als „Abformmaterial“ abrechnungsfähig.
Berechenbare Laborleistungen:
BEL II:
1x 001 0 Modell
1x 134 9 Wiederbefestigen Sekundär-Teil
1x 801 0 Grundeinheit ZE
1x 802 7 LE Kunststoffsattel
Hinweise zur Abrechnung
Die Abrechnung der Nr. 802 7 BEL II setzt voraus, dass ein Kunststoffsattel zum Zweck der Metallverbindung entfernt und wiederbefestigt werden muss.
Nr. 134 9 BEL II umfasst das Einarbeiten des Sekundärteils einer teleskopierenden Krone einschließlich Lötungen(en) oder Verbindung(en), daher ist Nr.
807 0 BEL II nicht zusätzlich abrechnungsfähig.
löst Festzuschuss 6.3 aus.