Behandlungsbereich
Zahnersatz
Abrechnungsbereich
BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Fallbeschreibung
Verschluss Sekundärteleskop 35 nach Zahnextraktion
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
19.05. | 35 | BEMA 100a(i) | 1 | 30 | 30€ |
Gesamt: 30€
Berechnungsfähige Materialien
Materialkosten Kunststoff
Hinweise zur Abrechnung
Für das Auffüllen (Verschließen) eines Sekundärteleskops im direkten Verfahren ohne zahntechnische Kosten nach Extraktion des Primärteil tragenden Zahnes ist Befund-Nr. 6.0, je Prothese, ansetzbar.
Hierdurch wird die Systematik verlassen, dass befundverändernde Maßnahmen Festzuschüsse nach den Befund-Nrn. 6.4 oder 6.5 auslösen.
Es handelt sich unabhängig der Lückengebisstopographie und der Anzahl der (noch) vorhandenen Teleskope um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.
Löst Festzuschuss 6.0 aus.