Behandlungsbereich
Abrechnungsbereich
Fallbeschreibung
Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer regio 15
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
19.05. | OK | BEMA 100b(i) | 1 | 50 | 50€ | |
19.05. | 15 | BEMA 98f | 1 | 22 | 22€ |
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterial
Berechnungsfähige Laborkosten:
BEL II:
2x 001 0 Modell
1x 0120 Mittelwertartikulator
1x 381 0 Sonstige gebogene Halte- und/oder Stützvorrichtung
1x 801 0 Grundeinheit ZE
1x 802 5 LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten
Hinweise zur Abrechnung
Die alleinige Erweiterung oder Erneuerung einer oder mehrerer Halte- und/oder Stützvorrichtungen sind nicht der Beschreibungen der Befund-Nrn. 6.4 oder 6.5. zuzuordnen. Nr. 98f BEMA ist neben den Nrn. 100b BEMA abrechenbar bei Verwendung doppelarmiger Halte- oder einfacher Stützvorrichtungen oder mehrarmiger gebogener Halte- und Stützvorrichtungen, wenn eine Prothese um eine Halte- oder Stützvorrichtung erweitert wird oder beim Ersatz einer Halte- oder Stützvorrichtung eine Neuplanung erforderlich ist, jedoch nicht für einarmige Klammern. Für die identische Erneuerung von Halteelementen ist Nr. 98f BEMA nicht abrechenbar.
Löst Festzuschuss 6.2 aus