Abrechnungsbereich
BEMA
GOZ
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Privat abrechnen
Fallbeschreibung
Erneuerung einer Komposit-Vollverblendung an Teleskopkrone 45
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
19.05. | 45 | GOZ 2310 | 1 | 2.30 | 18.76€ |
Gesamt: 18.76€
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterialien
Berechnungsfähige Laborkosten
BEL II:
1x 001 0 Modell
1x 801 0 Grundeinheit ZE
BEB:
1x 2602 Voll-Verblendung aus Kunststoff
Hinweise zur Abrechnung
Vollverblendungen gehen über die Regelversorgung hinaus, Wiederbefestigung oder Erneuerung sind als gleichartige Wiederherstellungen einzustufen.Die Vertragspartner des BEL II, GKV-SV und VDZI, vertreten gemeinsam die Auffassung,
dass die Nr. 801 0 BEL II (Grundeinheit für Instandsetzung und/oder Erweiterung einer Prothese) auch dann abrechenbar ist, wenn eine Verblendung an einer Sekundärteleskop- oder Konuskrone erneuert wird und darüber hinaus
keine weiteren Wiederherstellungsmaßnahmen an der Prothese erfolgen.
löst Festzuschuss 6.9 aus.